Aktuelle Information zur Terminvergabe von Erstvorstellungen
Alle Erstvorstellungstermine bis einschließlich Ende Mai 2026 sind vollständig vergeben.
Eine fortlaufende Online-Terminvereinbarung ist derzeit nicht möglich.
Die Vergabe neuer Erstvorstellungstermine für den Zeitraum Juni bis Ende September 2026 erfolgt ausschließlich an folgendem Anmeldetag:
📅 Mittwoch, 13.05.2026
🕑 14:00–18:00 Uhr
📍 Persönlich in unserer Praxis
Für die Teilnahme ist vorab die Buchung eines Zeitfensters über unser Online-Buchungssystem erwünscht.
Nach der Buchung erhalten Sie automatisch eine Terminbestätigung per E-Mail.
Wichtiger Hinweis zum Ablauf:
Das gebuchte Zeitfenster ist ausschließlich für das persönliche, kurze Gespräch zum Vorstellungsgrund vorgesehen. Nach diesem Gespräch wird Ihr individueller Erstvorstellungstermin vergeben.
Der organisatorische Anmeldeprozess (Aufnahme der Versicherungsdaten, Ausfüllen und Prüfung der Anmeldeunterlagen) erfolgt vor dem Gespräch.
Bitte erscheinen Sie daher 30 Minuten vor Ihrem gebuchten Zeitfenster in unserer Praxis, damit die administrativen Formalitäten rechtzeitig abgeschlossen werden können und das Gespräch pünktlich beginnen kann.
Wir bitten um Verständnis, dass uns täglich sehr viele Anfragen erreichen und wir daher Anfragen zur Erstterminvergabe außerhalb des beschriebenen Verfahrens derzeit nicht bearbeiten können.
Ausblick
Die Terminvergabe für Erstvorstellungen im Zeitraum Oktober bis Dezember 2026 wird zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet.
Der genaue Zeitraum sowie die Informationen zur Anmeldung werden rechtzeitig auf unserer Website bekanntgegeben.
Kontakt & Terminvereinbarung
Für Rezeptanfragen oder Erstterminanmeldungen nutzt bitte die entsprechenden Kontaktformulare.
Wart Ihr noch nie bei uns?
Zur Terminvereinbarung einer Erstvorstellung ist ein persönliches Erscheinen am Anmeldetag s.o. notwendig.
Telefonische Erstanmeldungen können wir nicht entgegennehmen.
Bei unserer Terminvergabe machen wir keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Kindern und Jugendlichen.
Eine Behandlung ist nur möglich, wenn das Kind nicht bereits andernorts kinder- und jugendpsychiatrisch betreut wird.
Bitte beachtet, dass wir keine rein psychotherapeutisch arbeitende Praxis sind.
Wenn eine wöchentliche Psychotherapie ohne vorherige kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung gewünscht ist, wendet Euch bitte an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Für alle Anliegen bitten wir Euch, uns per E-Mail unter info@villa-rolandseck.de zu kontaktieren.
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nicht immer am selben Tag antworten können. In der Regel melden wir uns innerhalb von drei Werktagen zurück.
In dringenden Fällen sind wir telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr erreichbar:
📞 02228 9118756
Wir danken Euch für Eure Mitarbeit!
Online-Terminvereinbarung
Bitte beachtet, dass wir bei gesetzlich Versicherten Termine nur nach Vorlage einer gültigen elektronischen Gesundheitskarte durchführen können.
Checkliste zur Erstvorstellung
Bitte bringen Sie zur Erstvorstellung folgende Unterlagen mit:
☐ elektronische Gesundheitskarte
☐ letzte zwei Schulzeugnisse
☐ bei Kindern in der weiterführenden Schule zusätzlich die Grundschulzeugnisse
☐ ggf. Vorbefunde
☐ Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft)
☐ aktuelle Schreibprobe
z. B. handschriftlicher Text, Aufsatz oder Diktat
(insbesondere bei Fragestellungen zur Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit / LRS)
Anmeldung
☐ Bei Anmeldung per E-Mail:
ausgefüllte Anmeldeunterlagen (vorab zugesandt)
Bei einer Anmeldung an den Anmeldetagen in der Praxis erhalten und bearbeiten Sie alle Anmeldeunterlagen direkt vor Ort.
Wichtige Hinweise
Die Krankenkassen übernehmen die Finanzierung unserer Arbeit in der Regel nur dann, wenn das Kind oder der Jugendliche im gleichen Quartal nicht bereits in einer anderen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Institutsambulanz in Behandlung war.
Wir sind eine Bestellpraxis. Jeder Termin wird speziell für Euch reserviert.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher, damit wir den Termin weitervergeben können.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen können folgende Ausfallhonorare berechnet werden:
-
Ersttermin: 120 €
-
alle weiteren Termine: 40 €
Dies gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage (z. B. ärztliches Attest).
Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.
Informationen für Privatpatienten
Privatpatienten erhalten in unserer Praxis keine schnelleren Termine als gesetzlich Versicherte.
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht leider keine eigenständigen Abrechnungspositionen für unsere sozialpsychiatrische Versorgung vor. Diese umfasst ärztliche und nicht-ärztliche Leistungen.
Wenn eine rein ärztliche Diagnostik und Behandlung gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an eine andere Praxis.
Die GOÄ stellt eine bundesweit gültige Abrechnungsgrundlage dar, bildet jedoch die besonderen Anforderungen der modernen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik nur eingeschränkt ab. Insbesondere zeitaufwendige diagnostische Prozesse, mehrteilige Untersuchungsabläufe sowie differenzierte testpsychologische Verfahren werden in der Gebührenstruktur nicht immer angemessen berücksichtigt.
Wie erfolgt die Abrechnung?
- Die Berechnung der Leistungen erfolgt gemäß den Vorgaben der GOÄ unter Anwendung der vorgesehenen Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ).
- In bestimmten Fällen werden Leistungen entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ analog berechnet, wenn keine direkt passende Gebührenziffer existiert.
- Aufgrund des teilweisen erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwands kann es erforderlich sein, Steigerungsfaktoren oberhalb der Regelsätze anzusetzen.
- Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Rechnungen eigenständig. Es kann vorkommen, dass einzelne Leistungen nicht oder nur teilweise erstattet werden, obwohl diese medizinisch notwendig und formal korrekt abgerechnet wurden.
- Ein hieraus resultierender Differenzbetrag ist von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten selbst zu übernehmen.
Besonderheiten der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik
Die diagnostische Abklärung in der Praxis Villa Rolandseck umfasst häufig mehrere aufeinander aufbauende Schritte, darunter:
- Untersuchungstermine an verschiedenen Tagen,
- standardisierte testpsychologische Untersuchungen mit entsprechendem Zeitaufwand,
- differenzierte Verhaltensbeobachtung sowie entwicklungsbezogene Einschätzung,
- und eine abschließende Beurteilung mit diagnostischer Einordnung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.
Diese umfassende Diagnostik ist ein wesentlicher Bestandteil einer qualifizierten medizinischen Versorgung, wird jedoch von Kostenträgern unterschiedlich bewertet.
Einverständniserklärung zur Privatliquidation
Vor Beginn der Diagnostik und Behandlung bitten wir Eltern bzw. Sorgeberechtigte um Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zur Privatabrechnung. Diese beinhaltet unter anderem den Hinweis,
- dass die Abrechnung auf Grundlage der GOÄ erfolgt,
- dass der Steigerungsfaktor entsprechend Aufwand und Schwierigkeit variieren kann,
- dass einzelne diagnostische Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden,
- und dass nicht vollständig erstattete Kosten privat zu tragen sind.
Parken
Kostenfreies Parken ist an der Mainzer Straße möglich.
Vor der Praxis stehen 5 Patientenparkplätze zur Verfügung. Bitte nutzt ausschließlich die entsprechend **beschilderten Parkplätze („Patienten“) **.
Vielen Dank für Eure Rücksichtnahme – auch im Namen unserer Nachbarn.