Neben Standarddokumenten wie Verordnungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hält das Gesundheitswesen eine Vielzahl weiterer Formulare, Bescheinigungen und Fragebögen bereit, die von Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt werden sollen. Häufig werden auch auf Wunsch von Patientinnen und Patienten individuelle ärztliche Bescheinigungen benötigt.
Grundsätzlich gilt:
Ärztliche Bescheinigungen können nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, wenn sie auf dafür vorgesehenen, vereinbarten Vordrucken erfolgen oder ausdrücklich von der Krankenkasse bzw. dem Medizinischen Dienst angefordert werden.
Alle anderen ärztlichen Bescheinigungen, Atteste oder Stellungnahmen gelten als private Leistungen. Die Kosten hierfür werden nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet und müssen von der Patientin bzw. dem Patienten oder der anfordernden Stelle selbst getragen werden.
Vorgehen
Bitte füllen Sie das Formular mit der gewünschten Bescheinigung vollständig aus.
Vor Ausstellung jeder Bescheinigung prüfen wir zunächst, ob aus fachlicher Sicht eine medizinische Indikation besteht. Erst danach kann das entsprechende Dokument erstellt werden.
Die Gebühren sind bei Abholung des Attests in der Praxis per EC-Karte zu entrichten.
Gebührenübersicht (nach GOÄ)
Kurzes Attest – 5,36 €
Kurzbescheinigungen, z. B.:
- Unterrichtsbefreiung
- Prüfungsfähigkeit
- Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht
- Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 70)
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht – 17,43 €
Auf Wunsch der Patientin oder des Patienten ausgestellte Bescheinigungen, z. B.:
- für Kindergarten oder Schule (z. B. Nachteilsausgleiche)
- für Sportvereine
- für Versicherungen oder Reiserücktritt
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 75)
Schriftliche gutachterliche Stellungnahme – 40,22 €
Eine gutachterliche Stellungnahme geht über ein einfaches Attest hinaus. Sie beinhaltet:
- eine fachliche Einordnung des Gesundheitszustands
- eine medizinische Begründung
- ggf. die Stellungnahme zu konkreten Fragestellungen oder Problemstellungen
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 80)
Schriftliche gutachterliche Stellungnahme mit erhöhtem Aufwand – 67,03 € je angefangene Stunde
Umfangreiche oder komplexe Stellungnahmen, z. B.:
- bei hohem Zeitaufwand
- bei mehreren Fragestellungen
- ggf. mit ausführlicher medizinischer oder wissenschaftlicher Begründung
(Abrechnung nach GOÄ-Ziffer 85)
Wie setzen sich diese Gebühren zusammen?
Die Gebühren für ärztliche Leistungen – dazu zählen sowohl Untersuchungen und Behandlungen als auch Verwaltungs- und Bescheinigungsleistungen – sind bundesweit in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt.
Für jede Leistung ist eine Basisgebühr definiert. Diese kann je nach Zeitaufwand, Schwierigkeit und Umfang der Leistung mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden:
- durchschnittlicher Aufwand: Faktor 2,3
- besonders aufwendige Leistungen: bis Faktor 3,5
Beispiel:
Die Basisgebühr für ein einfaches Attest beträgt 2,33 € (GOÄ-Ziffer 70; 40 Punkte).
Multipliziert mit dem Faktor 2,3 ergibt sich eine Gebühr von 5,36 €.