Informationen zu Ausstellung, Bearbeitung und Kosten

Im Rahmen der Behandlung werden gelegentlich Bescheinigungen, Atteste oder Stellungnahmen für Schulen, Kindergärten, Sportvereine, Versicherungen oder andere Institutionen benötigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Erstellung solcher Unterlagen häufig mit einem zusätzlichen Prüfungs- und Dokumentationsaufwand verbunden ist. Viele dieser Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und müssen daher privat berechnet werden.

Unser Anliegen ist es, die Bearbeitung für Sie möglichst transparent und nachvollziehbar zu gestalten.


Kostenübernahme

Ärztliche Bescheinigungen können nur dann über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden, wenn hierfür ein offizieller Vordruck vorgesehen ist oder die Bescheinigung ausdrücklich von der Krankenkasse beziehungsweise dem Medizinischen Dienst angefordert wird.

Alle anderen Atteste, Bescheinigungen und Stellungnahmen stellen private Leistungen dar. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten werden von den Sorgeberechtigten bzw. der anfordernden Stelle übernommen.


So funktioniert die Beantragung

Wenn Sie eine Bescheinigung, ein Attest oder eine ärztliche Stellungnahme benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@villa-rolandseck.de. Beschreiben Sie kurz Ihr Anliegen und fügen Sie vorhandene Formulare gerne direkt bei.

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die medizinischen Voraussetzungen und bearbeiten Ihr Anliegen in der Regel innerhalb von 10 Werktagen.

Sobald das Dokument für Sie bereitliegt, informieren wir Sie per E-Mail. Die Abholung erfolgt persönlich bei uns. Die anfallenden Gebühren können bei Abholung bequem per EC-Karte bezahlt werden.


Häufig angefragte Bescheinigungen und Kosten

Kurzes Attest

5,36 €

Zum Beispiel für:

  • Unterrichtsbefreiungen
  • Prüfungsfähigkeit oder Prüfungsunfähigkeit
  • Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht
  • Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln auf Reisen

Berechnung nach GOÄ-Ziffer 70


Ausführliche Bescheinigung oder Befundbericht

17,43 €

Zum Beispiel für:

  • Kindergarten oder Schule (z. B. Nachteilsausgleich)
  • Sportvereine
  • Versicherungen
  • Reiserücktritt oder Reiseabbruch

Berechnung nach GOÄ-Ziffer 75


Medizinische Stellungnahme

40,22 €

Eine medizinische Stellungnahme geht über ein einfaches Attest hinaus und beinhaltet beispielsweise:

  • die fachliche Einschätzung eines Gesundheitszustands
  • eine medizinische Begründung
  • die Beantwortung konkreter Fragestellungen

Berechnung nach GOÄ-Ziffer 80


Umfangreiche medizinische Stellungnahme

67,03 € je angefangene Stunde

Bei besonders komplexen Fragestellungen oder erhöhtem Bearbeitungsaufwand.

Beispiele:

  • umfangreiche Unterlagen
  • mehrere Fragestellungen
  • ausführliche medizinische Begründungen
  • erhöhter Zeitaufwand für Sichtung, Bewertung und Dokumentation

Berechnung nach GOÄ-Ziffer 85


Warum entstehen hierfür Kosten?

Die Vergütung ärztlicher Leistungen ist bundesweit in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geregelt. Dazu gehören nicht nur Untersuchungen und Behandlungen, sondern auch die Erstellung von Attesten, Bescheinigungen und schriftlichen Stellungnahmen.

Die Höhe der Gebühr richtet sich unter anderem nach dem Umfang, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der jeweiligen Leistung.

So beträgt die Grundgebühr für ein einfaches Attest zunächst 2,33 €. Bei Anwendung des üblichen Steigerungsfaktors von 2,3 ergibt sich ein Rechnungsbetrag von 5,36 €.

Bei umfangreicheren Stellungnahmen richtet sich die Vergütung entsprechend nach dem tatsächlichen Aufwand.


Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung einer Bescheinigung nicht automatisch erfolgen kann. Jede Anfrage wird zunächst von uns geprüft. Nur wenn die erforderlichen medizinischen Voraussetzungen vorliegen und die gewünschte Aussage fachlich vertretbar ist, kann das entsprechende Dokument ausgestellt werden.