Aktuelle Information zur Terminvergabe von Erstvorstellungen

Die Terminvergabe für Erstvorstellungen im Zeitraum Oktober 2026 bis Januar 2027 wird zu einem späteren Zeitpunkt geöffnet.
Der genaue Zeitraum sowie die Informationen zur Anmeldung werden rechtzeitig auf unserer Website bekanntgegeben.

Terminvereinbarung

Zur Terminvereinbarung einer Erstvorstellung ist ein persönliches Erscheinen am Anmeldetag s.o. notwendig.

Bei unserer Terminvergabe machen wir keine Unterschiede zwischen gesetzlich und privat versicherten Kindern und Jugendlichen.

Eine Behandlung ist nur möglich, wenn das Kind nicht bereits andernorts kinder- und jugendpsychiatrisch betreut wird.

Bitte beachtet, dass wir keine rein psychotherapeutisch arbeitende Praxis sind.
Wenn eine wöchentliche Psychotherapie ohne vorherige kinder- und jugendpsychiatrische Abklärung gewünscht ist, wendet Euch bitte an einen niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Für alle Anliegen bitten wir Euch, uns per E-Mail unter info@villa-rolandseck.de zu kontaktieren.
Bitte habt Verständnis dafür, dass wir nicht immer am selben Tag antworten können. In der Regel melden wir uns innerhalb von fünf Werktagen zurück.

In dringenden Fällen sind wir telefonisch von Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr erreichbar:

📞 02228 9118756

Wir danken Euch für Eure Mitarbeit!

 

Unterlagen zur Erstvorstellung

Bitte bringt zur Erstvorstellung folgende Unterlagen mit:

☐ elektronische Gesundheitskarte des Kindes

☐ die von uns zugesandten und ausgefüllten Anmeldeunterlagen

☐ die letzten zwei Schulzeugnisse

☐ bei Kindern und Jugendlichen auf einer weiterführenden Schule zusätzlich möglichst ein frühes Grundschulzeugnis (z. B. Klasse 2) sowie das letzte Grundschulzeugnis der 4. Klasse

☐ gegebenenfalls Vorbefunde, Arztbriefe, Berichte oder Testergebnisse

☐ Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft)

☐ aktuelle Schreibprobe
(z. B. handschriftlicher Text, Aufsatz oder Diktat)
insbesondere bei Fragestellungen zu Lese-, Rechtschreib- oder Schriftsprachschwierigkeiten

☐ gegebenenfalls aktuelle Förderpläne, Nachteilsausgleiche oder schulische Stellungnahmen

☐ bei Bedarf weitere relevante Unterlagen (z. B. Berichte aus Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung oder Psychotherapie)


Wichtige Hinweise

Die Krankenkassen übernehmen die Finanzierung unserer Arbeit in der Regel nur dann, wenn das Kind oder der Jugendliche im gleichen Quartal nicht bereits in einer anderen kinder- und jugendpsychiatrischen Praxis oder Institutsambulanz in Behandlung war.

Wir sind eine Bestellpraxis. Jeder Termin wird speziell für Euch reserviert.
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um eine Absage mindestens 24 Stunden vorher, damit wir den Termin weitervergeben können.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen können folgende Ausfallhonorare berechnet werden:

  • Ersttermin: 120 €

  • alle weiteren Termine: 40 €

Dies gilt nicht bei nachweislich schuldlos unterbliebener Absage (z. B. ärztliches Attest).
Die Kosten werden in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen.


Informationen für Privatpatienten

Privatpatienten erhalten in unserer Praxis keine schnelleren Termine als gesetzlich Versicherte.

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht leider keine eigenständigen Abrechnungspositionen für unsere sozialpsychiatrische Versorgung vor. Diese umfasst ärztliche und nicht-ärztliche Leistungen.
Wenn eine rein ärztliche Diagnostik und Behandlung gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an eine andere Praxis.

Die GOÄ stellt eine bundesweit gültige Abrechnungsgrundlage dar, bildet jedoch die besonderen Anforderungen der modernen kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik nur eingeschränkt ab. Insbesondere zeitaufwendige diagnostische Prozesse, mehrteilige Untersuchungsabläufe sowie differenzierte testpsychologische Verfahren werden in der Gebührenstruktur nicht immer angemessen berücksichtigt.

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Die Berechnung der Leistungen erfolgt gemäß den Vorgaben der GOÄ unter Anwendung der vorgesehenen Steigerungsfaktoren (§ 5 GOÄ).
  • In bestimmten Fällen werden Leistungen entsprechend § 6 Abs. 2 GOÄ analog berechnet, wenn keine direkt passende Gebührenziffer existiert.
  • Aufgrund des teilweisen erheblichen zeitlichen und fachlichen Aufwands kann es erforderlich sein, Steigerungsfaktoren oberhalb der Regelsätze anzusetzen.
  • Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen prüfen die Rechnungen eigenständig. Es kann vorkommen, dass einzelne Leistungen nicht oder nur teilweise erstattet werden, obwohl diese medizinisch notwendig und formal korrekt abgerechnet wurden.
  • Ein hieraus resultierender Differenzbetrag ist von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten selbst zu übernehmen.

Besonderheiten der kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik

Die diagnostische Abklärung in der Praxis Villa Rolandseck umfasst häufig mehrere aufeinander aufbauende Schritte, darunter:

  • Untersuchungstermine an verschiedenen Tagen,
  • standardisierte testpsychologische Untersuchungen mit entsprechendem Zeitaufwand,
  • differenzierte Verhaltensbeobachtung sowie entwicklungsbezogene Einschätzung,
  • und eine abschließende Beurteilung mit diagnostischer Einordnung und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Diese umfassende Diagnostik ist ein wesentlicher Bestandteil einer qualifizierten medizinischen Versorgung, wird jedoch von Kostenträgern unterschiedlich bewertet.

Einverständniserklärung zur Privatliquidation

Vor Beginn der Diagnostik und Behandlung bitten wir Eltern bzw. Sorgeberechtigte um Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zur Privatabrechnung. Diese beinhaltet unter anderem den Hinweis,

  • dass die Abrechnung auf Grundlage der GOÄ erfolgt,
  • dass der Steigerungsfaktor entsprechend Aufwand und Schwierigkeit variieren kann,
  • dass einzelne diagnostische Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden,
  • und dass nicht vollständig erstattete Kosten privat zu tragen sind.

Parkmöglichkeiten

Kostenfreies Parken ist entlang der Mainzer Straße möglich.

Wir empfehlen, nach Möglichkeit die öffentlichen Parkmöglichkeiten entlang der Mainzer Straße zu nutzen. Dies trägt zu einer sicheren und entspannten Verkehrssituation rund um die Villa bei.

Vor der Villa stehen zusätzlich fünf Patientenparkplätze zur Verfügung. Bitte verwendet auf unserem Gelände ausschließlich die entsprechend gekennzeichneten Stellplätze („Patienten“).

Da sich die Einfahrt zu unseren Parkplätzen direkt an der Mainzer Straße befindet, kommt es dort gelegentlich zu unübersichtlichen Verkehrssituationen. Gleichzeitig bewegen sich rund um die Villa viele Kinder, Jugendliche und Familien zu Fuß auf dem Gelände.

Mit der Nutzung der Parkmöglichkeiten an der Mainzer Straße helft Ihr dabei, die Verkehrssituation zu entspannen und die Sicherheit für alle Besucherinnen und Besucher zu erhöhen.

Vielen Dank für Eure Rücksichtnahme – auch im Namen unserer Nachbarn.